SwimStars: Teilnahmebedingungen

  • Für Eine Anmeldung für einen unserer Kurse ist verbindlich.
  • Sollte das Kind nach erfolgter Anmeldung zum Kurs dennoch nicht teilnehmen wollen, ist eine zeitnahe Abmeldung erforderlich, um den freien Platz umgehend neu vergeben zu können. Eine kostenfreie Stornierung ist bis zu vier Wochen vor Kursbeginn möglich. Bei Stornierungen, die bis 14 Tage vor Kursbeginn erfolgen, wird eine Gebühr in Höhe von 25 % des Kurspreises fällig; bei Stornierungen, die 7 Tage vor Kursbeginn vorgenommen werden, beträgt die Gebühr 50 % des Kurspreises. Über die Höhe des zu ersetzenden Betrages wird ein Gutschein ausgestellt.
    Versäumte Kursstunden können in diesem Zusammenhang nicht nachgeholt werden. Rückerstattungen nach der zweiten Kursstunde sind lediglich in begründeten Ausnahmefällen möglich, beispielsweise bei einer längeren Kursunterbrechung infolge eines Unfalls oder einer Krankheit, die länger als drei Wochen andauert. In solchen Fällen ist ein ärztliches Attest zwingend erforderlich, um eine anteilige Rückerstattung des Kurspreises zu erhalten. Bei einer längeren Krankheitsphase von mehr als drei Wochen kann der Kurs auch im folgenden Kursdurchlauf wiederholt werden
  • Für unvorhergesehene Kursausfälle seitens des Veranstalters (Krankheit/ Unfall der Kursleiter, Schließung des Schwimmbades aufgrund technischer Probleme, etc.) besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Pro Kurs sind dabei allerdings immer 2 „Pufferstunden“ einkalkuliert, die ein erfolgreiches Absolvieren des Kurses ermöglichen.
  • Grundsätzlich sollte bei Antreten auch die Bereitschaft des Kindes für einen Schwimmkurs vorhanden sein.
  • Das Einstiegsalter für unsere Kurse ist 5 Jahre. Die Kinder sollten in der Lage sein selbstständig zur Toilette gehen zu können. Die Eltern garantieren bei Anmeldung für einen Kurs die körperliche Gesundheit und Eignung Ihres Kindes!
  • Die Ausgabe der „Swim Stars“- Abzeichen erfolgt anhand der gestellten Testbedingungen.

Für den Ablauf der Schwimmkurse zu beachten:

  • Abwesenheit der Eltern während der Kurse: Die Eltern sind während der Kursstunden nicht in der Schwimmhalle anwesend. Unsere Erfahrungen haben gezeigt, dass Kinder in Gegenwart ihrer Eltern häufig gehemmt oder abgelenkt sind. Ein zentrales Ziel unseres Konzepts besteht darin, den Kindern zu einer erhöhten Selbstständigkeit zu verhelfen. In Einzelfällen sind Ausnahmeregelungen im Vorfeld abzusprechen.
  • Regelmäßigkeit und Pünktlichkeit: Eine regelmäßige Teilnahme an den Kursen ist von großer Bedeutung, da die Kursinhalte aufeinander aufbauen. Zudem ist es unerlässlich, auf Pünktlichkeit beim Bringen und Abholen der Kinder zu achten. Andernfalls besteht die Gefahr ständiger Unterbrechungen der Kurse, was für alle Beteiligten nachteilig wäre.
  • Aufsichtspflicht: Die Aufsichtspflicht der Trainer und Übungsleiter erstreckt sich ausschließlich auf den Bereich des Schwimmbeckens. Die Verantwortung für das Umkleiden und Duschen der Kinder liegt bei den Eltern. Diese sollten sicherstellen, dass die Kinder geduscht zur Kursbeginn in der Schwimmhalle übergeben und nach Kursende dort auch wieder abgeholt werden.
  • Schwimmutensilien: Bei Kindern mit längeren Haaren ist darauf zu achten, dass die Haare zusammengebunden oder eine geeignete Bademütze getragen wird.

     

    Die Teilnahmebedingungen werden bei der Anmeldung als gelesen und akzeptiert betrachtet.